Note concernant l'archivage des photos et des emails de notifications.

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Jessica Stiefel Fotografie - nachfolgend Fotograf genannt

I Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Jessica Stiefel Fotografie durchgeführten Aufträge, Lieferungen und Leistungen nebst Erweiterungen dieses Vertrages als mit einbezogen.

  2. Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung.

  3. Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die AGB auch für die zukünftigen Aufträge der Auftraggeber.

  4. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Der

    Fotograf ist jedoch stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies erwünscht ist.

  5. Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber nicht gestattet.

  6. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von einer Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber

    bei dem Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

  7. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht

    ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden.

  8. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass an dem vereinbarten Tag, die Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert

    werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung zu kümmern. Versäumt der Auftraggeber diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter der jeweiligen Lokation (Hotel, Gastraum, Kirche, etc.) die Fotoaufnahmen durch den Fotograf, hat der Auftraggeber sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.

II Nutzungs- und Urheberrecht

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

  2. Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte wird

    für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

  3. Der Fotograf als Bildautor behält sich das Recht vor, Nutzungsrechte am Urheberrecht der Fotos und bildlichen Darstellungen Dritten

    einzuräumen sowie Neben- und Folgerechte wahrzunehmen (nur wenn Veröffentlichungsoption gewählt wurde, Nutzung z. B. für

    Fotowettbewerbe oder begleitende Werbemaßnahmen für mich als Fotograf, aber keinesfalls Weiterverkauf der Bilder zur Zweitnutzung).

  4. Sofern die Veröffentlichungsoption gewählt wurde, wird der Fotograf im Rahmen der üblichen Sorgfalt darauf achten, dass weder dem

    Brautpaar noch den Gästen ein Schaden durch die Veröffentlichung der Fotos zugefügt wird. Für Erfüllungs- und oder Verrichtungsgehilfen sowie andere Dritte, derer sich der Fotograf in diesem Zusammenhang bedient, wird nicht gehaftet.
    Der Fotograf ist berechtigt einzelne Bilder auf seiner Webseite, in einem Schau- Album und auf Social Media Plattformen wie Facebook, Instagram, etc. zu Referenzzwecken zu nutzen. Im Gegenzug erhält der Auftraggeber einen Rabatt auf die Paketpreise, die bereits in die Paketpreise einberechnet sind.

  5. Der Auftraggeber erhält optimiertes Bildmaterial hochauflösend im Format JPEG. Die Menge wird vertraglich vereinbart. Der Fotograf trifft eine Vorauswahl der Bilder und optimiert einen Teil (vertraglich vereinbarte Menge).

III Exklusivität

  1. Der Fotograf ist der einzige professionelle Fotograf, der am Hochzeitstag beauftragt ist, auch haben die Auftraggeber sicherzustellen, dass keine fotografischen Dienstleister von den Gästen oder anderen an der Hochzeit beteiligten Dienstleister beauftragt werden. Dies gilt insbesondere auch für Dienstleister, die Fotografie als kostenlose Zusatzleistung anbieten (DJ, Videografen etc.) oder Hochzeitsfotografie als künstlerischen Event anbieten. Gäste sind herzlich eingeladen, auf der Hochzeit Schnappschüsse als persönliche Erinnerung aufzunehmen. Die Reportage des Tages sowie die Portraitbilder bleiben aber dem Fotografen vorbehalten.

  2. Der Fotograf hat Priorität bezüglich Positionierung von Person, Kamera und Ausrüstung vor allen anderen Personen, die Foto- oder Videoaufnahmen erstellen. Sollte ein Videograf oder Videoteam engagiert werden, so muss dies vorher ausdrücklich mit dem Fotografen abgestimmt werden.

  3. Sollte ein weiterer professioneller Fotograf Aufnahmen des Brautpaares und der Gesellschaft anfertigen und diese Arbeiten auf Aufforderung des Fotografen und/oder der Auftraggeber nicht einstellen, ist der Fotograf berechtigt, die fotografische Begleitung abzubrechen. Die Auftraggeber werden in diesem Fall das jeweils gemäß diesem Vertrag gebuchte Paket trotzdem vollumfänglich bezahlen.

  4. Der Fotograf ist bezüglich der Bildauffassung, den Aufnahmeort und die angewendeten optischen-technischen Mittel sowie der künstlerisch- technischen Gestaltung frei. Anregungen und Motivwünsche der Auftraggeber sind für den Fotografen unverbindlich und werden nach eigenem Ermessen berücksichtigt. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

IV Honorar & Rechnung

  1. Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer gemäß den o. a. Hochzeitspaketen berechnet. Über das jeweilige Hochzeitspaket hinausgehende Arbeiten oder Erweiterungen (sofern nicht Teil einer Zusatzoption) werden nach geleisteten Stunden abgerechnet. Der Fotograf wird auf Anforderung eine Stundenabrechnung erstellen.

  2. Der Fotograf übernimmt die Kosten für An- & Abreise am Hochzeitstag mit dem Auto. Ab einer Anreise von 30 KM ab Schutterwald oder bei einer Fotoreportage nach 23:00 Uhr in der Nacht übernimmt der Auftraggeber die Kosten für eine Übernachtung in einem Hotel / Pension ab 3***. Bei Anreise mit dem Flugzeug / Bahn / Schiff fallen nur die tatsächlichen Reisekosten an.

  3. Die Rechnungen des Fotografen sind innerhalb von 14 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleiben die Fotos, einschließlich gelieferter DVD oder anderer Datenträger, Eigentum des Fotografen.

  4. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7% für Buchproduktionen und 19% für Fotoproduktionen.

V. Rücktritt

1. Die Auftraggeber haben das Recht, bis zu einem Monat vor dem o.a. Hochzeitstermin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post an den Fotografen unter der u.g. Anschrift. Der guten Ordnung halber wird darauf hingewiesen, dass eine Rücktrittserklärung per E-Mail der Schriftform genügt:

  1. Eingang der Rücktrittserklärung bis zu 12 Monate vor Buchungstermin: 10% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes;

  2. Eingang der Rücktrittserklärung bis zu 9 Monate vor Buchungstermin: 25% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes;

  3. Eingang der Rücktrittserklärung bis zu 6 Monate vor Buchungstermin: 50% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes;

  4. Eingang der Rücktrittserklärung bis zu 3 Monate vor Buchungstermin: 75% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes;

  5. Eingang der Rücktrittserklärung bis zu 1 Monate oder kürzer vor Buchungstermin: 85% des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.

VI. Haftung, Haftungsausschluss und Gefahrübergang

  1. Für Schäden gleich welcher Art haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft herbeigeführt haben.

  2. Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit maximal mit dem Wert des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.

  3. Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerischer Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.

  4. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen sowie die Ausführung der beauftragten Arbeiten erfolgen mit größter

    Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) der Fotograf nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, können die Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen geltend machen..

  5. Sollte es kurzfristig aufgrund der oben genannten Umstände höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, und sollte der Fotograf aufgrund dieser Umstände hierzu in der Lage sein, wird er sich bemühen, soweit von den Auftraggebern gewünscht, einen Ersatzfotografen zu empfehlen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch auf einen Ersatzfotografen wird hierdurch nicht begründet.

  6. Für eventuelle Mehrkosten, die durch die Buchung eines Ersatzfotografen oder anderer Dritter entstehen wird nicht gehaftet.

  7. Der Fotograf haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang des Fotografs erstellten

    Bildern und Texten entstehen. Die Darstellung von Bilder in einem bestimmen Kontext obliegt alleine dem Auftraggeber.

  8. Wird der Fotograf von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch

    genommen, stellt der Auftraggeber den Fotograf von der Haftung frei und erstattet sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen

    Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch des Fotografen bleibt hiervon unberührt.

  9. Fotoaufnahmen – gerade im sogenannten Outdoorbereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Auftraggeber

    nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Der Fotograf übernimmt hierfür keine Haftung.

VII. Datenschutz und Schlussbestimmungen

  1. Die Auftraggeber erklären sich damit einverstanden, dass ihre zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Bei allen Veröffentlichungen zu Werbezwecken werden ausschließlich die Vornamen des Brautpaares publiziert.

  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  3. Gerichtsstand ist Offenburg, Deutschland, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist.

  4. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu

    ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten

    Vertrages. Sie sind dann nach Treu und Glauben auszulegen oder durch etwa neue gesetzliche Bestimmungen zu ergänzen oder zu ersetzen.

  6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass die Gäste vorab darüber informiert werden, dass im Rahmen eurer Hochzeit fotografiert wird. Möchte

    einer der Gäste nicht fotografiert, teilt der Auftraggeber diese Informationen dem Fotograf vor Beginn der Veranstaltung mit. Desweiteren hat

    der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen auf den Gruppenbildern nicht zu sehen sind.

  7. Unterlässt der Auftraggeber die vorbeschriebene Information und Einwilligung gemäß DSGVO seiner Gäste und/ oder dem Fotograf

    gegenüber, stellt der Auftraggeber den Fotograf von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts

    etc. geltend machen.

  8. Individuelle Einverständnis Erklärungen können am Tag der Veranstaltung aus zeitlich und organisatorischen Gründen nicht einzeln abgefragt

    werden.